Deutsche Krankenkassen und der Festzuschuss für  Zahnersatz im Ausland

Seit 2004 haben deutsche Versicherte Patienten Anspruch auf die Erstattung der Kosten von in Polen durchgeführten Zahnbehandlungen. Gemäß dem Zuschusssystem ist für die gleiche Behandlung stets der gleiche Betrag als Zuschuss zu gewähren, ungeachtet dessen, in welchem EU-Land, der Heileingriff erfolgen soll.

Wenn Sie demnach auf günstigere Zahnbehandlungen in Polen zurückgreifen, hat dies keine negativen Auswirkungen auf die Höhe des Zuschusses. Dank deutlich geringeren Behandlungskosten bei einem gleichbleibenden Behandlungszuschuss erwartet Sie in Polen ein im Vergleich zu Deutschland deutlich geringerer Eigenanteil für die Zahnbehandlung.

Kurzum: Sie müssen weniger aus eigener Tasche dazuzahlen.

Seit mehr als zehn Jahren behandeln wir bereits in Deutschland versicherte Patienten

Grundvoraussetzung für die Erstattung ist, dass Sie im Zuge ihrer Antragstellung bei der Krankenkasse noch vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan vorlegen, der dann - wie auch sonst bei Behandlungen in Deutschland - bewilligt werden muss. Bisher wurden 100% von unseren Heil- und Kostenplänen bewilligt. Der letztendliche Umfang der Kostenersparnisse ist von der Art der Behandlung abhängig und liegt üblicherweise zwischen 50 und 70%.

Heil- und Kostenplanerstellung. Drei Möglichkeiten.

Um einen Heil- und Kostenplan für geplante Zahnbehandlung in Polen zu erhalten, stehen Ihnen 3 Möglichkeiten offen

Wenn Sie noch über keinen Heil- und Kostenplan verfügen, aber bereits eine Zahnbehandlung im Ausland planen, können Sie einen Zahnarzt an ihrem Wohnort aufsuchen und einen solchen Plan kostenlos erstellen lassen. Auf der Grundlage von diesem HKP von einem deutschen Zahnarzt, den Sie uns am besten zusammen mit einem Röntgenbild zuschicken, erstellen wir für Sie – natürlich ebenfalls kostenlos – ein Gegenangebot.
Eine zweite Möglichkeit stellt ein Besuch in unserer Zahnklinik in Polen zur Erstuntersuchung dar. Dies hat viele Vorteile, da sie von vornherein unseren Zahnarzt und unser Team kennenlernen und sich mit der Klinik vertraut machen. Am wichtigsten bleibt jedoch die Tatsache, dass Sie die Behandlungsdetails und -Möglichkeiten, direkt vor Ort mit dem Zahnarzt besprechen können.
In einigen Fällen besteht die Möglichkeit der Erstellung eines Angebots auf der Grundlage von Röntgenaufnahmen (3d, PSA) und eigenen Bildern des Ober- und Unterkiefers des Patienten bzw. der Patientin. In einem solchen Falle reicht es aus, dass Sie uns eine aktuelle Röntgenaufnahme und ein entsprechend unseren Anweisungen selbsterstelltes Foto Ihrer Mundsituation zuschicken.

Möchten Sie einen konkreten HKP erhalten?  Haben Sie vielleicht Fragen? Nehmen Sie mit uns über das Formular oder telefonisch Kontakt auf. Unsere Gesundheitsberater beantworten Ihre Fragen gerne.

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