Deutsche Krankenkassen und der Festzuschuss für Zahnersatz im Ausland
Seit 2004 haben deutsche Versicherte Patienten Anspruch auf die Erstattung der Kosten von in Polen durchgeführten Zahnbehandlungen. Gemäß dem Zuschusssystem ist für die gleiche Behandlung stets der gleiche Betrag als Zuschuss zu gewähren, ungeachtet dessen, in welchem EU-Land, der Heileingriff erfolgen soll.
Wenn Sie demnach auf günstigere Zahnbehandlungen in Polen zurückgreifen, hat dies keine negativen Auswirkungen auf die Höhe des Zuschusses. Dank deutlich geringeren Behandlungskosten bei einem gleichbleibenden Behandlungszuschuss erwartet Sie in Polen ein im Vergleich zu Deutschland deutlich geringerer Eigenanteil für die Zahnbehandlung.
Kurzum: Sie müssen weniger aus eigener Tasche dazuzahlen.
Seit mehr als zehn Jahren behandeln wir bereits in Deutschland versicherte Patienten
Grundvoraussetzung für die Erstattung ist, dass Sie im Zuge ihrer Antragstellung bei der Krankenkasse noch vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan vorlegen, der dann - wie auch sonst bei Behandlungen in Deutschland - bewilligt werden muss. Bisher wurden 100% von unseren Heil- und Kostenplänen bewilligt. Der letztendliche Umfang der Kostenersparnisse ist von der Art der Behandlung abhängig und liegt üblicherweise zwischen 50 und 70%.
Heil- und Kostenplanerstellung. Drei Möglichkeiten.
Um einen Heil- und Kostenplan für geplante Zahnbehandlung in Polen zu erhalten, stehen Ihnen 3 Möglichkeiten offen
Möchten Sie einen konkreten HKP erhalten? Haben Sie vielleicht Fragen? Nehmen Sie mit uns über das Formular oder telefonisch Kontakt auf. Unsere Gesundheitsberater beantworten Ihre Fragen gerne.